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Bootscockpit
Liegestelle alle Fahrzeuge (§ 3.14 Nr. 2)
Hinweisschilder (E)Zeichen E.5.14

Liegestelle alle Fahrzeuge (§ 3.14 Nr. 2)

Liegestelle für alle Fahrzeuge mit Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2.

Was bedeutet es?

Liegestelle für alle Fahrzeuge mit Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2.

Was musst du tun?

Nur für entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge.

Wo findest du dieses Zeichen?

Gefahrgut-Liegestellen.

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