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Bootscockpit
Liegestelle anderes Fahrzeug (§ 3.14 Nr. 2)
Hinweisschilder (E)Zeichen E.5.10

Liegestelle anderes Fahrzeug (§ 3.14 Nr. 2)

Liegestelle für andere Fahrzeuge mit Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2.

Was bedeutet es?

Liegestelle für andere Fahrzeuge mit Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2 (zwei blaue Kegel).

Was musst du tun?

Nur für entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge.

Wo findest du dieses Zeichen?

Gefahrgut-Liegestellen.

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