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Bootscockpit
Liegestelle Schubschifffahrt (ohne Bezeichnung)
Hinweisschilder (E)Zeichen E.5.4

Liegestelle Schubschifffahrt (ohne Bezeichnung)

Liegestelle für die Schubschifffahrt ohne besondere Bezeichnung.

Was bedeutet es?

Diese Liegestelle ist für die Schubschifffahrt vorgesehen. Fahrzeuge ohne besondere Bezeichnung nach § 3.14 dürfen hier liegen.

Was musst du tun?

Nur für Schubverbände. Sportboote dürfen hier nicht stillliegen.

Wo findest du dieses Zeichen?

Industriehäfen, Kanalstrecken, Umschlagplätze.

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